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Nicht Prop 2



Nicht-proportionale Rückversicherung
in der Sachversicherung - II
Gabi Blomberg und Willfried Schnabel - GPF Koln

Die Versicherung von Industrierisiken stellt sich als ein typischer Mitversicherungsmarkt dar. Nach wie vor tendieren Versicherer aus verschiedensten Gründen dazu, hohe Anteile an Risiken zu übernehmen. Häufig wird sogar die Alleinzeichnung von Risiken angestrebt. Traditionell werden die dafür benötigten hohen Kapazitäten proportional fakultativ eingekauft, in zunehmendem Masse bedienen sich Versicherer der nicht-proportionalen fakultativen Rückversicherung als der effizienteren Methode zur Generierung hoher Kapazitäten. Der Versicherer begibt sich damit mittelbar eines Wettbewerbvorteils in der Wertschöpfungskette, nämlich der eigenständigen Gestaltung des Deckungsumfangs und der Originalprämie. In Teil I (VW 21/2000 S. 1652) wurde auf die Wettbewerbsvorteile der nicht-proportionalen gegenüber der proportionalen Rückversicherung auf Einzelrisikobasis hingewiesen. Neben dem preisgünstigen Schutz vor Schwankungen in dem schwierigen Umfeld der industriellen Sachversicherung wurden Möglichkeiten einer selektiven Rückversicherung sowie Vorteile einer durch nicht-proportionale fakultative Rückversicherung unterstützte Zeichnungspolitik des Erstversicherers dargestellt. Im folgenden wollen wir das Zusammenspiel zwischen fakultativer und obligatorischer Rückversicherung veranschaulichen.

Gestaltungsfragen unter Berücksichtigung der obligatorischen Rückversicherung

Bei der Strukturierung der nicht-proportionalen Kapazität für Einzelrisiken bieten sich im Zusammenspiel von Eigenbehalt mit proportionalen und nicht-proportionalen Verträgen eine Vielzahl von Möglichkeiten, die ein Versicherer nutzen kann. Als allgemeines Prinzip gilt, dass bei der nicht-proportionalen Rückversicherung der Versicherer im Frequenzbereich der Schäden relativ gesehen stärker exponiert ist, ihm im Ausgleich dafür jedoch ein größerer Teil der Originalprämie zur Finanzierung der entsprechenden höheren Schadenlast verbleibt. Die nicht-proportionale fakultative Rückversicherung bietet damit hohe Kapazitäten zu vergleichsweise geringen Prämiensätzen, sichert ab gegen den hohen Einzelschaden und unterstützt die Begrenzung der damit verbundenen Schwankungsbreite des versicherungstechnischen Ergebnisses.

Darüber hinaus birgt die fakultative Rückversicherung auf nicht-proportionaler Basis administrative Vorteile. Im Gegensatz zur proportionalen Rückversicherung müssen geringfügige Summen- und Prämienveränderungen der Originalpolicen bei einer fakultativen Rückversicherung auf nicht-proportionaler Basis dem Rückversicherer nicht mitgeteilt werden. Verwaltungs- und somit Kostenaufwand werden damit reduziert. Auch reduziert sich der Aufwand der Schadenbearbeitung, da effektiv eine geringere Schadenanzahl in Rückversicherung gegeben wird.

Wird der Eigenbehalt des Erstversicherers durch eine fakultative Rückversicherung auf nicht-proportionaler Basis geschützt, werden Eigenbehalt - und den Eigenbehalt schützende Obligatorien - entsprechend stärker exponiert. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „Kompression“. Mit diesem Begriff soll die „Stauchung“ oder Verlagerung des Eigenbehalts in eine Erstrisikoposition illustriert werden. Die Haftung des Obligatoriums kann bereits zu einem Zeitpunkt voll in Anspruch genommen werden, zu dem sich der gemeinsam zwischen Erst- und Rückversicherer vereinbarte wahrscheinliche Höchstschaden („PML“) für das Einzelrisiko noch nicht materialisiert hat. Häufig wird deshalb eine Vereinbarung getroffen, dass die Zession einzelner Risiken in das Obligatorium möglich ist, sofern dem Rückversicherer diese Zessionen mitgeteilt werden. Durch diese Information wird dem Rückversicherer ermöglicht, die veränderte Risikoexponierung zu beurteilen und diese gegebenenfalls für die Preisfindung zu berücksichtigen. Entscheidend ist hierbei, dass der Rückversicherer des Obligatoriums solch einem fakultativen Kaufverhalten zugestimmt haben muß und nicht etwa erst im Schadenfall hiervon positive Kenntnis erlangt. Während im Ausland Rückversicherer einer Kompression der Verträge, häufig zustimmen, scheitert eine Platzierung der Layer oberhalb eines proportionalen Rückversicherungsvertrags in Deutschland häufig am Wortlaut oder an der Auslegung des Rückversicherungsvertrags.

Letztlich lässt sich „Kompression“ eng mit der Frage nach der richtigen Prämienverteilung zwischen fakultativer Rückversicherung, Eigenbehalt und Vertrag verknüpfen. Bei der Nutzung von Ausschnittsdeckungen (fakultative Rückversicherung nur für einzelne Risikoelemente) zur Reduzierung der Volatilität oder zur Erhöhung des Eigenbehalts an proportionalen Risiken oder Risikosegmenten teilt das Obligatorium das Schicksal des Eigenbehalts. Auch in diesen Fällen ist Transparenz und Offenlegung gegenüber dem Vertragsrückversicherer natürlich erforderlich. In einem noch folgenden Teil III werden wir die Effekte der Kompression im Detail erläutern.

Beispiele

Bei der Strukturierung der nicht-proportionalen Kapazität („Layer“) für Einzelrisiken und des Eigenbehalts bieten sich im Zusammenspiel mit proportionalen und nicht-proportionalen Verträgen eine Vielzahl von Möglichkeiten, je nach Zielsetzung des Versicherers. Die Flexibilität des nicht-proportionalen fakultativen Produkts soll im folgenden anhand von vier Beispielen verdeutlicht werden.

In der einfachsten Form, setzt der Layer nach der Haftung von Eigenbehalt und Vertrag an (siehe Abb. 1). Der Layer wird erst bei Ausschöpfung des Eigenbehalts und der Vertragskapazität entsprechend der vereinbarten Haftstrecke in Anspruch genommen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass sowohl der Vertrag als auch der Eigenbehalt in eine Erstrisikoposition gebracht werden, d.h. sie werden “komprimiert“.

Daneben besteht die Möglichkeit, die nicht-proportionale fakultative Rückversicherung ausschließlich auf der Basis des Eigenbehaltes eines Versicherers zu strukturieren bzw. einen zweiten Eigenbehalt zu vereinbaren. Bei dieser Vorgehensweise werden die Verträge unverändert alimentiert, d. h. der Vertrag wird durch die fakultative Rückversicherung nicht berührt. Zur Vermeidung von Kompressionseffekten für die obligatorischen Rückversicherungsverträge bezieht sich der Layer ausschließlich auf den relativen Anteil des Eigenbehalts, oder anders gesprochen, der Layer wird oberhalb des Eigenbehalts plaziert (siehe Abb. 2). Der Layer trägt nach voller Ausschöpfung des (durch den zu platzierenden fakultativen Bedarfs relativ gesehen erhöhten) Eigenbehalts Risiko. Dementsprechend steht dem Versicherer, je nach Ansatzpunkt des Layers, der Großteil der Prämie zu.

Falls ein Versicherer seinen Eigenbehalt bereits durch einen Excess-of-Loss (XL) Vertrag geschützt hat, führt eine solche Konstruktion nicht direkt zum Ziel, da der XL- Vertrag komprimiert würde. Hier könnte der fakultative Bedarf oberhalb eines zweiten Eigenbehalts des Versicherers gedeckt werden, um den durch den XL Vertrag geschützten Haftungsanteil unangetastet zu lassen (siehe Abb. 3). Allerdings läuft der Versicherer hierbei einen - absolut gesehen - erhöhten Eigenbehalt, was nicht immer im Interesse des Versicherers ist. In diesem Fall, d.h. wenn aus Gründen der unternehmerischen Risikopolitik der Versicherer nicht gewillt ist, im Totalschadenfall einen erhöhten Nettoschaden zu tragen, besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Kumulschutz für die beiden Eigenbehaltsanteile zu kaufen. Hierdurch wird die absolute Nettohaftung auf die Höhe des ersten Eigenbehalts begrenzt.

Als Alternative, die obligatorischen Rückversicherungsverträge auch bei einem bestehendem XL-Schutz des Eigenbehalts unangetastet zu lassen, kann ein Layer auch basierend auf einem erhöhten Brutto-Eigenbehalt plaziert werden (siehe Abb. 4). Der proportionale Vertrag wird dabei in gewohnter Form zur Kapazitätserzeugung eingesetzt. Der ursprüngliche Brutto-Eigenbehalt des Kunden (Zedenten) wird um den fakultativen Kapazitätsbedarf erhöht. Der Layer setzt oberhalb des ursprünglichen Netto-Eigenbehalts an und ist durch den XL-Vertrag mitgeschützt. Diese Konstruktion zeigt eine einfache elegante Form der Kapazitätsgenerierung auf nicht-proportionaler Basis unter der Beachtung des vorhandenen XL-Vertrags. Bei Schäden oberhalb des Netto-Eigenbehaltes des Versicherers leistet der fakultative Rückversicherer, er wird im Schadenfalle prüfen, ob eine Forderung gegen den XL-Vertrags-Rückversicherer gerechtfertigt ist. Mit dieser Lösung ist der Versicherer im Frequenzbereich der Schäden relativ gesehen stärker exponiert. Jedoch verbleibt ihm ein größerer Teil der Prämie zur Finanzierung der entsprechend höheren Schadenlast, da er einen größeren relativen Anteil am Originalrisiko trägt.

Weitere gängige Gestaltungsmöglichkeiten sind sog. Mid- oder Working-Layer z.B. als Schutz innerhalb des Eigenbehalts.

Rückversicherungsprogramme

Die Rückversicherung auf der Basis von automatisch gewährten Kapazitäten („Programme“) stellt eine Alternative zum Obligatorium in den Fällen dar, in denen ein rückzuversicherndes Segment des Erstversicherers für sich kein balanciertes Portefeuille darstellt, was oftmals an einem unausgewogenem Prämien-/Haftungsverhältnis deutlich wird, oder am Ausschlußkatalog des Rückversicherungsvertrages scheitert. Auch bei neuen Versicherungsprodukten oder spartenübergreifenden Bündelpolicen sind Programme auf nicht-proportionaler Basis eine gangbare Rückversicherungsoptionen, insbesondere da ihnen keine Rückzahlungserwartung zugrunde liegt bei hoher Volatilitätsakzeptanz.

Anwendbar sind Programme auch für die Vielzahl von kleinen fakultativen Plazierungen, bei denen die auf den Versicherer entfallende Haftung nur geringfügig die Kapazität des Rückversicherungsvertrags übersteigt, und somit die fakultative Rückversicherungsprämie den administrativen Aufwand sowohl für den Erst- als auch für den Rückversicherer nicht ausgleicht. Ähnlich den obligatorischen Kapazitäten stehen Programmkapazitäten automatisch zur Verfügung, je nach Risiken kann das Programm über im voraus bekannte Prämien oder nachträglich noch festzulegende Prämien verfügen. Durch eine Bündelung dieser kleinen fakultativen Risiken in Programmen kann auf die individuelle Risikoaufgabe vollständig verzichtet werden, und die Rückversicherung kann für gesamte Segmente viertel-, halb- oder jährlich abgerechnet werden.

Zusammenfassung

Nicht-proportionale fakultative Lösungen zeichnen sich durch fexible Gestaltung im Zusammenspiel mit Rückversicherungsverträgen aus und ermöglichen so eine effektive effiziente Aufgabenteilung zwischen Erst- und Rückversicherer. Der Erstversicherer besitzt die Freiheit der Produkt- und Prämiengestaltung für den Versicherungsnehmer u.U. in Zusammenarbeit mit einem Makler. Der Rückversicherer trägt die Volatilität des Geschäfts, d.h. Risiken oder Risikoelemente, die über Groß- bzw. Größstschadenpotential verfügen


 
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